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Aus ff 07 vom 16. Februar 2012

Von Spatzen und Kanonen

Wie nahe an Häusern und Gärten dürfen Pflanzenschutzmittel gesprüht werden? Laut neuen Südtiroler Leitlinien weit näher als anderswo – verbindlich sind sie ohnehin nicht

Die Genugtuung über diesen seinen „eindeutigen Sieg“ kann Adriano Marini nicht verbergen. Nur 430 Einwohner zählt Malosco, ein idyllisches Dörfchen im oberen Nonstal an der Grenze zum Mendelpass. Und doch hat Marini als Bürgermeister der Gemeinde in zweiter Gerichtsinstanz einen Erfolg einbuchen können, der weit über die Dorfgrenzen hinaus für Aufruhr sorgt. Das Verwaltungsgericht von Trient hat nämlich am 17. Jänner einen Rekurs von zwei Apfelproduzenten gegen eine Gemeindebestimmung aus dem Jahr 2010 abgewiesen. Damit gelten in Malosco die vielleicht strengsten Auflagen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln überhaupt: Bauern müssen beim Sprühen einen Abstand von 50 Metern zu...

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